AGB

Allgemeine Auftragsbedingungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
  1. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

  1. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln; Verjährung

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach zwei Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

(4) Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Haftet der Übersetzer jedoch wegen Vorsatzes, so gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

  1. Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Übersetzer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften der Übersetzer sowie seine Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften der Übersetzer sowie seine Erfüllungsgehilfen nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Übersetzers sowie die Haftung seines Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Übersetzer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.

 

  1. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

  1. Mitwirkung Dritter

(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

  1. Vergütung

(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

 

  1. Rechteeinräumung

(1) Soweit in der Person des Übersetzers in Ausübung der Übersetzung Urheberrechte oder ähnliche Schutzrechte entstehen, räumt der Übersetzer dem Auftraggeber für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts sämtliche Nutzungsrechte, insbesondere zur Vervielfältigung und Verarbeitung ein. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Werk. Die Rechteeinräumung ist zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt. Der Auftraggeber ist berechtigt, einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt oder unbeschränkt Dritten einzuräumen bzw. an Dritte zu übertragen.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Abs. 1 erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 8. Bis dahin steht dem Auftraggeber kein Nutzungsrecht zu.

(3) Alle dem Auftraggeber überlassenen Übersetzungsunterlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 8. Eigentum des Übersetzers.

 

  1. Namensnennung

Der Übersetzer verzichtet auf sein Recht zur Namensnennung, soweit die Übersetzung von dem Auftraggeber nur im unternehmensinternen Bereich genutzt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Vertragssprache, Rechtswahl

(1) Die Vertragssprache ist deutsch und englisch.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.